Bau­­versicher­ungen

Bauherren­haftpflicht­versicherung

Ob Neubau oder großer Umbau – der Bauherr steht bei allen Forderungen an erster Stelle. Um sich vor den Ansprüchen Dritter zu schützen, sollten Bauherren vor Beginn der Arbeiten eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine dreijährige Nachmeldephase hilft, wenn Mängel erst spät bemerkt werden (z.B. am Nachbarhaus).

Welche Pflichten hat der Bauherr?

Einrichtung der Baustelle, Aufstellen von Geräten, Lieferung und Lagerung von Material, Absperren des Baugeländes

Ordnungsgemäße Absicherung von gelagertem Material (Sandhaufen, Ziegelstapel, Baustellenfahrzeuge, Abdeckung ungesicherter Schächte)

Des Planers, des Bauunternehmens, des Baustellenkoordinators – der Bauherr darf sich nur fachkundiger, zuverlässiger Unternehmen bedienen

Haftung für Schadenersatzansprüche geschädigter Nachbarn gemäß § 364 ABGB: nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche

Die Bauherrn-Haftpflichtversicherung deckt die gesamte Bauzeit ab.
Potentielle Zusatzvereinbarungen der Versicherung schützen vor…

  • Tätigkeitsschäden
  • Umweltschäden
  • Vermögensschäden
  • usw…

Achtung bei prämienfreien Varianten!

Trotz Übergabe der Planung, Bauleitung/Bauausführung an Fachbetriebe hat der Bauherr immer eine allgemeine Haftung gegenüber Dritten durch die Eröffnung einer Gefahrenquelle. Zudem hat eine allgemeine Fürsorgepflicht für die am Bau beteiligten Personen.

Dabei sind Fehler des bestellten Baustellen‐Koordinators auch dem Bauherrn zuzurechnen!
Weiters haftet der Bauherr gegenüber seinen Nachbarn verschuldensunabhängig für Schäden die im Zuge der Bauarbeiten entstehen.
Der Bauherr kann Haftungsansprüche von Dritten nicht einfach an die beauftragten Baufirmen „weiterleiten“, sondern muss die Ansprüche selbst und direkt mit dem Anspruchsteller regulieren. Und kann dann allenfalls bei beauftragten Baufirmen regressieren.

Aus all diesen Gründen braucht der Bauherr einen Versicherer, der im Falle von Haftungsfällen (Schadenersatzansprüche) die Regulierung übernimmt! Der Bauherr kann sich nicht von seiner Haftung befreien, indem er die Planung, Bauausführung, Baustellen‐Koordination etc. an Fachfirmen vergibt!

bauherr
rohbauversicherung

Rohbau­versicherung

Eine Rohbauversicherung ist sozusagen eine Vorleistung für eine anschließende, ohnehin notwendige Eigenheimversicherung. Sie wird noch vor Baubeginn abgeschlossen und läuft im Normalfall bis zu zwei Jahre, je nach Anbieter.

Eine Rohbauversicherung ist prämienfrei, sofern sie anschließend in eine Eigenheimversicherung übergeht. Sie kann aber auch als Feuerrohbauversicherung separat abgeschlossen werden.
Die Versicherungsdauer der Rohbauversicherung geht bis zur Fertigstellung des Hauses, dann tritt – nach der Informierung des Versicherungsgebers durch den Bauherrn – die Eigenheimversicherung in Kraft.

Durch eine Rohbauversicherung können verschiedene Risiken versichert werden.

  • Feuerversicherung
  • Sturmversicherung
    (greift erst, wenn das Gebäude vollständig geschlossen ist)
  • Leitungswasserversicherung
    (greift erst, wenn alle Wasser- und Heizungsleitungen angeschlossen sind)
  • Haftpflicht für Haus und Grundbesitz
    (die prämienfreie Variante bietet nur eine Basisabsicherung)

Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Betrag, der aufzuwenden wäre, um das Gebäude wiederaufzubauen.

Achtung:

  • Baucontainer: Absicherung des Inhalts eines Baucontainers (z. B. bei Einbruchdiebstahl)
  • Das Gebäudeglas (Fenster, Glastüren, usw.) ist während der Rohbauphase separat zu versichern!

Eine rechtzeitige Umstellung von der prämienfreien Rohbaudeckung auf die prämienpflichtige Eigenheim-/Haushaltsversicherung ist hier besonders zu empfehlen!

  • Sturm, wenn das Gebäude noch nicht allseits geschlossen ist (Giebel, Fenter, Türen, usw..)
  • Witterungsschäden
  • Überschwemmungen
  • Böschungseinsturz
  • Einbruch/Diebstahl

Bauwesen­versicherung

Warum ist der Abschluss einer Bauwesen­versicherung sinnvoll?   

Eine (prämienfreie) Rohbauversicherung deckt in der Regel nur Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten Flugzeug(teilen) sowie durch Sturmwind, Hagel und Schneedruck (sobald das Gebäude allseitig geschlossen ist). Schäden wie z. B. Böswilligkeit, Folgeschäden aus Materialfehlern, Versagen von Stützkonstruktionen, Kranumsturz, Böschungseinbruch etc. sind in der Rohbauversicherung nicht gedeckt!

… müssten diese dafür aufkommen. Als Bauherr hat man mitunter aber dann ein Problem.

  • wenn es sich um nicht versicherte (versicherbare) Gewährleistungen der Baufirmen handelt (dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung der Baufirmen nichts!).
  • wenn es einen Streitfall zwischen den beauftragten Firmen gibt, wer den Schaden verursacht hat (auch dann könnten sich deren Haftpflichtversicherungen weigern, die Schäden zu übernehmen).

(z.B. Schaden an Grund & Boden als vom Bauherrn beigestellter Baustoff, oder Schäden an anderen vom Bauherren beigestellten Baumaterialien), hat er ohne Bauwesenversicherung keinerlei Versicherungsschutz.

Wenn ein Brand auf der Baustelle Teile des Projektes beschädigt, für welche die Baufirmen die Gefahr tragen müssen, wird eine Rohbauversicherung des Bauherren zwar den Schaden bezahlen, dann jedoch bei der Baufirma Regress nehmen. Und dafür hat die Baufirma keinen Schutz aus ihrer Haftpflichtversicherung!

bauhelferversicherung

Bauhelfer­versicherung

Mit der Bauhelfer-Unfallversicherung kann der Häuslbauer Freunde und Familie, die ihnen beim Bau zur Hand gehen, versichern!

Die private Bauhelferversicherung greift, wenn ein gravierender Unfall eingetreten ist, der vielleicht sogar Tod, Invalidität oder einen langen Krankenhausaufenthalt zur Folge hat. Mit einer Bauhelferversicherung erspart sich der Bauherr im Falle eines Unfalls viel Ärger und der Bauhelfer genießt einen optimalen Versicherungsschutz. Der Schutz greift jedoch ausschließlich bei Freunden, und Verwandten, welche nicht entgeltlich auf der Baustelle tätig sind. Es sind einmalige Gebühren fällig, die sich an den Prämien einer Unfallversicherung anlehnen.

WICHTIG! Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Baustelle und endet mit dem Verlassen dieser.

Bauhelferversicherung als Paket mit Rohbauversicherung

Die Bauhelferversicherung ist auch als Gesamtpaket mit einer Rohbauversicherung abschließbar. Dies kann im Endeffekt kostengünstiger sein, als beide Versicherungen getrennt abzuschließen.

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